Organisation und Kontakte
Die Organisation im Fachbereich Steuern wird weitgehend durch seine organschaftliche Verfassung mit dem Individualorgan "Fachbereichsleiter" und dem Kollegialorgan "Fachbereichsrat" geprägt. Diese sindgesetzlich durch § 3 Abs. 2 ThürVFHG vorgegeben.
Fachbereichsrat
Der Fachbereichsrat berät über die Angelegenheiten des Fachbereiches und unterstützt den Fachbereichsleiter bei der Leitung des Fachbereiches. Er kann insoweit Stellungnahmen abgeben und Vorschläge, insbesondere zur Bestellung des Fachbereichsleiters und seines Stellvertreters, unterbreiten. Zur fachlichen und pädagogischen Eignung zu bestellender hauptamtlich Lehrender äußert er sich gutachterlich.
Der Fachbereichsrat ist zu beteiligen bei der Vorbereitung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen und der hierzu maßgebenden allgemeinen Verwaltungsvorschriften, der Aufstellung der Studienpläne, der Aufstellung der Pläne der Lehrveranstaltungen, einschließlich der Bestimmung der Fachgebiete der Lehrkräfte, der Erstellung des Beitrages zum Haushaltsvoranschlag des Fachbereiches.
Dem Fachbereichsrat gehören der Fachbereichsleiter als Vorsitzender, der Stellvertreter des Fachbereichsleiters, drei für die Dauer von zwei Jahren gewählte Vertreter der hauptamtlichen Lehrkräfte des Fachbereiches, drei für die Dauer eines Jahres gewählte Vertreter der Studierenden des Fachbereiches, ein für die Dauer von zwei Jahren gewählter Vertreter des Verwaltungspersonals des Fachbereiches (§§ 8 und 9 ThürVFHG) an.
Anschrift und Kontakte
Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
Fachbereich Steuerm
Bahnhofstr. 12
99867 Gotha
vfhs-st@bzgth.thueringen.de
Antje Färber
Leiterin Geschäftsstelle und Studienorganisation
Fachbereich Steuern
Tel.: +49 361 573316600
Fax: +49 361 573316690
Distanzlehre und Datenaustausch
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